Horhausen, den 23.05.2022
Liebe Mitbürger,
aus gegebenem Anlass darf ich mich zu der bestehenden Problematik
Füchsin mit 4 Jungen in der Nähe des Naturspielgeländes
an Euch wenden.
Nach Rücksprache mit der „Unteren Jagdbehörde“ bei der Kreisverwaltung Bad Ems unterliegen Füchse zur Zeit einem strikten Jagdverbot, insbesondere wenn sie Nachwuchs haben. Eine Bejagung würde sogar einen Straftatbestand darstellen. Daher besteht insofern keine Möglichkeit, das Problem auf diese Art und Weise zu lösen. Als weiterer Hinweis wurde mit mitgeteilt, bei einer Begegnung unter allen Umständen eine Nähe zu vermeiden und schnellstmöglich aus dem Kontakt zu gehen.
Zudem ist es schlichtweg untersagt, Füchse in irgend einer Art und Weise anzufüttern. Eine solche Handlungsweise kann sogar aus jagdrechtlichen Gründen entsprechend nachverfolgt werden.
Als einzige pragmatische Lösung bleibt daher bei der nächsten unliebsamen und problematischen Begegnung auf unserem Naturspielgelände nur die Möglichkeit, das Gelände für die Zeit der Aufzuchtphase der Fuchsjungen zu schließen.
Ich darf Euch daher in Eurem eigenen Interesse eindringlich bitten, jeglichem unmittelbaren Kontakt mit den Tieren aus dem Wege zu gehen und auch insbesondere unseren Kindern diese Handlungsweise entsprechend näher zu bringen.
Viele liebe Grüße
Euer