Straßenreinigungspflicht

Kennzeichnungen:

Bitte bis Ende des Monats der Pflicht nachkommen.
Ortsgemeinde
56379 Horhausen
 
Der Ortsbürgermeister
Horhausen_Wappen

Horhausen, den 17.11.2022

Liebe Horhäuser,

mit Schreiben vom 26.07.2022 hatte ich in einer an alle Haushalte gerichteten ganz allgemeinen gehaltenen Bitte detailliert auf die Einhaltung der bestehenden Straßenreinigungspflicht hingewiesen.

Diejenigen Mitbürger/innen, die sich angesprochen gefühlt haben sollten, sind dieser Pflicht auch bis auf wenige Ausnahmen mittlerweile nachgekommen.

Aber leider nicht alle…

Daher darf ich nunmehr nochmals so höflich wie auch eindringlich auf diese allgemeine Pflicht hinweisen.

Es entzieht sich leider meinem Verständnis, dass einige wenige Bereiche in unserer Ortsgemeinde nicht der gebotenen Außenwirkung entsprechen.

Denn mit kleinem zeitlichen Aufwand wäre dieses auch für mich sehr leidige Thema schnell und ohne große Mühe aus der Welt zu schaffen.

Ich denke, es ist doch wohl in unser aller Interesse, unseren Ort sauber und
repräsentativ nach außen darzustellen.

Daher habe ich mir persönlich nunmehr eine Frist bis zum Ende dieses Monats gesetzt.
Sollten bis zu diesem Zeitpunkt die betroffenen Mitbürger ihrer Pflicht nach wie vor nicht nachgekommen sein, bin ich leider gehalten, die Ordnungsbehörde mit der Prüfung weiterer Maßnahmen zu beauftragen.

Dies würde mir persönlich mehr als leid tun…

Aber ich gehe davon aus, dass es dazu nun wirklich nicht kommen muss.

Ich bitte höflich um entsprechendes Verständnis für dieses weitere Schreiben in dieser für mich mehr als unverständlichen und unangenehmen Angelegenheit.

Bleibt gesund und hoffnungsfroh

 

Euer

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