Herthasee: Rechtliche Probleme

Kennzeichnungen:

Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz reagiert mit Maßnahmen zum Schutz vor irreführender Werbung.

Holzappel. In der Esterau ist der Klimawandel spürbar und prägt mittlerweile nicht nur die Wälder. Auch Gewässer sind betroffen. Insbesondere der Wasserstand des Herthasees ist in den letzten Jahren deutlich gesunken. Neben den ökologischen Folgen wird dies nun auch ein großes rechtliches Problem für Holzappel.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz stellte am 18.01.2021 nach einer eingegangenen Beschwerde fest, dass der Herthasee den Badesee-Grenzwert (Wasservolumen im Verhältnis zur Wasseroberfläche) unterschritten habe. Somit dürfe der Herthasee nicht mehr als Badesee beworben werden und die Verbraucherbeschwerde wurde somit bestätigt.

Laut der Verbraucherzentrale habe dies neben dem Badesee-Werbeverbot weitere Auswirkungen auf die Gemeinde. Nach vielen Jahrzehnten sei der Name „Herthasee“ bei den Verbrauchern zu stark mit dem Begriff „Badesee“ verankert. Daher müsse das Gewässer nun umbenannt werden. Nach geltendem Recht wäre eine Umbenennung in „Herthaweiher“ nicht möglich, da das Gewässer über einen regulierbaren Ablauf verfüge (siehe auch Wikipedia: Weiher). Somit bliebe nur der Name „Herthateich“, der dann als Schwimmteich beworben werden dürfte. Neben der Umbenennung des Herthasees müssten auch alle Namenszusätze der Gemeinde inklusive der Webseiten-Domain umbenannt werden. So würde aus „Holzappel am Herthasee“ ab dem 01.08.2021 „Holzappel am Herthateich“ und aus „www.holzappel-herthasee.de“ die Domain „www.holzappel-herthateich.de“.

Alternativ könne Holzappel ab diesem Zeitraum den Zusatz „am Bärensee“ annehmen, da dieser bisher nicht als Badesee beworben wurde und somit nicht die Grenzwerte für einen Badesee einhalten müsse. Rechtlich sicher sei jedoch nur die Verwendung des Namens „Holzappel bei Horhausen“.

Des Weiteren teilte die Verbraucherzentrale auf Nachfrage von HORHAUSEN.info mit, dass die Einspruchsfrist am 31.03.2021 ohne jegliche Rückmeldung verstrichen und somit der von der Verbraucherzentrale erwirkte Gerichtsbeschluss im Eilverfahren rechtskräftig sei. „Scheinbar war die Gemeinde mit der Landtagswahl und dem Corona-Schnelltestzentrum zu beschäftigt und konnte sich daher nicht um diese Angelegenheit kümmern“, so die zuständige Pressesprecherin im inoffiziellen Nachgespräch.

Nachtrag vom 01.04.2021 um 21:20 Uhr: HORHAUSEN.info wünscht allen Lesern einen schönen 1. April.

Artikel teilen: